KFZ-Selbstbeteiligung im Schadensfall
- Stephanie Buchal

- vor 5 Stunden
- 1 Min. Lesezeit
Auf Grund mehrerer Ereignisse in der Vergangenheit bezüglich dem Umgang mit
unseren Firmenfahrzeugen wurde folgendes mit sofortiger Wirkung entschieden:
Bei Unachtsamkeit/Achtlosigkeit/Fahrlässigkeit oder Gleichgültigkeit wie die Selbstbeteiligung der Schreiber GmbH im Schadensfall in Höhe von € 300,00
dem Mitarbeiter vom Lohn abgezogen, der den Schaden verursacht hat.
Stephanie Buchal
Personalleitung

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