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KFZ-Selbstbeteiligung im Schadensfall
Auf Grund mehrerer Ereignisse in der Vergangenheit bezüglich dem Umgang mit unseren Firmenfahrzeugen wurde folgendes mit sofortiger Wirkung entschieden: Bei Unachtsamkeit/Achtlosigkeit/Fahrlässigkeit oder Gleichgültigkeit wie die Selbstbeteiligung der Schreiber GmbH im Schadensfall in Höhe von € 300,00 dem Mitarbeiter vom Lohn abgezogen, der den Schaden verursacht hat. Stephanie Buchal Personalleitung
vor 6 Stunden
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